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   OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13   

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OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13 (https://dejure.org/2015,23203)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.2015 - 10 LB 33/13 (https://dejure.org/2015,23203)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 2015 - 10 LB 33/13 (https://dejure.org/2015,23203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    LFGB; PresseG ND; VIG; § 65 Abs 3 VwGO
    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch; Informationsrecht; Lebensmittelüberwachung; Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verbraucherinformation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    LAVES muss Auskunft über die Produktbezeichnung von auffällig gewordenen Fleischproben und den Beanstandungsgrund erteilen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LAVES muss Auskunft über die Produktbezeichnung von auffällig gewordenen Fleischproben und den Beanstandungsgrund erteilen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss Auskunft über Produktbezeichnung und Grund von auffällig gewordenen Fleischproben erteilen - Namen der Hersteller müssen nicht preisgegeben werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Ungeachtet dessen wäre aber jedenfalls Nr. 7 gegeben, da die in Rede stehenden Informationen im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen des Beklagten gewonnen worden sind und - wie sich aus dem Ausschlussgrund nach § 3 Satz 5 Nr. 3 VIG n. F. ergibt - insoweit unter den Nummern 1 bis 7 des § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG n. F. kein Ausschlussverhältnis besteht, also etwa Nr. 1 oder 2 nicht abschließend gegenüber Nr. 7 ist (vgl. Wustmann, BayVBl. 2015, 181, 186; OVG NRW, Urt. v. 1.4.2014 - 8 A 655/12 -, juris, Rn. 157; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.5.2014 - OVG 5 S 21.14 -, juris, Rn. 24; unklar Falck, VIG, 2. Aufl., 2013, § 2, Nr. 2.2, S. 44, sowie Nr. 2.8, S. 50: Nr. 7 erfasse nur allgemeine, vom Einzelfall gelöste Informationen etwa in Jahresberichten).

    Ob das öffentliche Interesse hingegen in den Fällen generell überwiegt, in denen auf der Basis feststehender potentiell nachteiliger Tatsachen der informierte Verbraucher zu einer für den Hersteller negativen Kaufentscheidung kommen kann (so OVG NRW, Urt. v. 1.4.2014 - 8 A 655/12 -, juris, Rn. 274), kann hier offen bleiben; bei der o. a. Datenbasis des Beklagten mangelt es an hinreichenden und aktuellen Informationen für eine sachgerechte Entscheidung des "informierten" Verbrauchers.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Nach der Begründung zum VIRÄndG sollten die "Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gestrafft und effizienter ausgestaltet" der diesbezügliche Schutz aber nicht bewusst eingeschränkt werden (BT-Drs. 17/7993, S. 6; so auch OVG NRW, Urt. v. 1.4.2014 - 8 A 654/12 -, juris, Rn. 34).

    Zwar ist ein mittelbarer Eingriff in die Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmen (vgl. zum Schutz von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen nach Art. 12 GG, BVerfG, Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 -, BVerfGE 115, 205 ff.; juris, Rn. 81, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.6.2013 - 13 ME 18/13 -, juris, Rn. 4) zu bejahen, da nicht auszuschließen bzw. allgemein sogar beabsichtigt ist, dass Verbraucher ihre zukünftigen Kaufentscheidungen an den Informationen orientieren (so auch OVG NRW, Urt. v. 1.4.2014 - 8 A 654/12 -, juris, Rn. 177).

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2013 - 13 ME 18/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 40 Abs. 1a LFGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Zwar ist ein mittelbarer Eingriff in die Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmen (vgl. zum Schutz von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen nach Art. 12 GG, BVerfG, Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 -, BVerfGE 115, 205 ff.; juris, Rn. 81, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.6.2013 - 13 ME 18/13 -, juris, Rn. 4) zu bejahen, da nicht auszuschließen bzw. allgemein sogar beabsichtigt ist, dass Verbraucher ihre zukünftigen Kaufentscheidungen an den Informationen orientieren (so auch OVG NRW, Urt. v. 1.4.2014 - 8 A 654/12 -, juris, Rn. 177).

    Denn der damit verbundene grundrechtliche Eingriff in die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. nochmals Nds. OVG, Beschl. v. 14.6.2013 - 13 ME 18/13 -, juris, Rn. 4) ist aus den o.a. Gründen geringfügig und wiegt im Hinblick auf den ebenfalls grundrechtlich, nämlich in Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 21.1.2015 - 2 BvR 1856/13 -, juris), fundierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz des Anspruchsberechtigten weniger schwer.

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Zwar ist ein mittelbarer Eingriff in die Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmen (vgl. zum Schutz von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen nach Art. 12 GG, BVerfG, Beschl. v. 14.3.2006 - 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03 -, BVerfGE 115, 205 ff.; juris, Rn. 81, sowie Nds. OVG, Beschl. v. 14.6.2013 - 13 ME 18/13 -, juris, Rn. 4) zu bejahen, da nicht auszuschließen bzw. allgemein sogar beabsichtigt ist, dass Verbraucher ihre zukünftigen Kaufentscheidungen an den Informationen orientieren (so auch OVG NRW, Urt. v. 1.4.2014 - 8 A 654/12 -, juris, Rn. 177).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Ein zurückweisender Widerspruchsbescheid ist zwar - u.a. wegen der belastenden Kostenfolge des § 80 Abs. 1 Satz 3 VwVfG - unabhängig von seinem Inhalt bereits aus formellen Gründen aufzuheben, wenn darin über einen unstatthaften Widerspruch in der Sache entschieden worden ist (BVerwG, Urt. v. 20.1.1989 - 8 C 30/87 -, BVerwGE 81, 226 ff.; juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Zu derartigen Geheimnissen zählen etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können (BVerfG, Urt. v. 21.10.2014 - 2 BvE 5/11 -, juris, Rn. 182).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Bei dem Auskunftsanspruch nach dem VIG und einem solchen auf dieselbe Auskunft gerichteten Begehren nach Landespresserecht handelt es auch nicht um unterschiedliche Streitgegenstände, sondern lediglich um einen Fall der Anspruchsnormenkonkurrenz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2012 - 7 B 2/12 -, juris, Rn. 7; unklar insoweit aber BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 7 C 19/12 -, juris, Rn. 8, zur Abtrennung); andernfalls wäre § 2 Abs. 4 VIG n. F. überflüssig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 5 S 21.14

    Keine "Smiley-Listen" für Lebensmittelbetriebe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Ungeachtet dessen wäre aber jedenfalls Nr. 7 gegeben, da die in Rede stehenden Informationen im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen des Beklagten gewonnen worden sind und - wie sich aus dem Ausschlussgrund nach § 3 Satz 5 Nr. 3 VIG n. F. ergibt - insoweit unter den Nummern 1 bis 7 des § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG n. F. kein Ausschlussverhältnis besteht, also etwa Nr. 1 oder 2 nicht abschließend gegenüber Nr. 7 ist (vgl. Wustmann, BayVBl. 2015, 181, 186; OVG NRW, Urt. v. 1.4.2014 - 8 A 655/12 -, juris, Rn. 157; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.5.2014 - OVG 5 S 21.14 -, juris, Rn. 24; unklar Falck, VIG, 2. Aufl., 2013, § 2, Nr. 2.2, S. 44, sowie Nr. 2.8, S. 50: Nr. 7 erfasse nur allgemeine, vom Einzelfall gelöste Informationen etwa in Jahresberichten).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Zudem ergibt sich auch im Übrigen aus der fehlenden Möglichkeit zu einem solchen Gutachten nicht stets ein umfassendes Verwertungsverbot der entnommenen Probe (vgl. EuGH, Urt. v. 10.4.2003 - C-276/01 -, juris; Zipfle/Rathke, Lebensmittelrecht, § 43 LFGB, Rn. 53a).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 19.12

    Informationszugang zur Verwendung der Sachmittelpauschale durch Abgeordnete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13
    Bei dem Auskunftsanspruch nach dem VIG und einem solchen auf dieselbe Auskunft gerichteten Begehren nach Landespresserecht handelt es auch nicht um unterschiedliche Streitgegenstände, sondern lediglich um einen Fall der Anspruchsnormenkonkurrenz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2012 - 7 B 2/12 -, juris, Rn. 7; unklar insoweit aber BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 7 C 19/12 -, juris, Rn. 8, zur Abtrennung); andernfalls wäre § 2 Abs. 4 VIG n. F. überflüssig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 166/10

    WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 21.13

    Aufsichtsratsprotokolle der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH müssen nicht an die

  • BVerwG, 20.07.2015 - 6 VR 1.15

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; presserechtlicher Auskunftsanspruch;

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LC 232/13

    Anlasstat; erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10

    Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2010 - 11 LA 547/09

    Umfang und Wirksamkeit der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in

  • BVerfG, 21.01.2015 - 2 BvR 1856/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 20 ZB 14.978

    Berufungszulassung (abgelehnt); Informationsanspruch nach dem

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2013 - 13 ME 132/13

    Vorliegen lebensmittelrechtlicher Befugnisse gegenüber einem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2012 - 2 M 1/12

    Lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügung - Verbot, Wildfleisch als Lebensmittel

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

  • VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 1405/11

    Erteilung von Auskünften über Untersuchungsergebnisse im Bereich des

  • BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zuteilung weiterer

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2009 - 14 PS 2/09

    Auskunftsanspruch; Beweisbeschluss; Entscheidungserheblichkeit;

  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (OVG NRW, U.v. 1.4.2014 - 8 A 654/12, 8 A 655/12 - Rn. 123 ff., insb. 131; anders - bei Verpflichtungsklage - Nds.OVG, U.v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 - juris), hier also derjenige des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 23. Oktober 2014.

    Einen Hinweis auf ein Verschuldenserfordernis oder gar eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat enthält der Begriff der "Abweichung" nicht, er umfasst vielmehr jedes objektive Nichtübereinstimmen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften ohne Berücksichtigung subjektiver Elemente (OVG NRW, U.v. 12.12.2016 - 13 A 941/15 - juris Rn. 97; Nds.OVG, U.v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 - juris Rn. 59; Heinicke in Zipfel/Rathke, VIG, § 2 Rn. 23).

    Den Bedenken des Bundesrates, dass durch diese Formulierung eine bundesweit einheitliche Auslegung nicht sichergestellt sei (vgl. auch Nds.OVG, U.v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 - juris Rn. 56), wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht Rechnung getragen, weil die durch das Merkmal "nicht zulässige Abweichungen" erfolgte Klarstellung für ausreichend erachtet wurde (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drs. 17/7374 S. 26).

    Daraus kann jedoch nach der Überzeugung des Senats nicht geschlossen werden, dass dieser Begriff dennoch weiterhin eine Rolle spielt (so aber Nds.OVG, U.v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 - juris Rn. 88).

    cc) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelungen des VIG bestehen nach der Überzeugung des Senates nicht (ebenso Nds.OVG, U.v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 - juris Rn. 97 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2018 - 2 LC 58/17

    Anspruch eines Tierschutzvereins auf Einsichtnahme in die Behördenakten

    Die Bestimmungen des Verbraucherinformationsgesetzes verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht (vgl. dazu im Einzelnen ausführlich und zutreffend Bayerischer VGH, Urt. v. 16.2.2017 - 20 BV 15.2208 -, juris, Rdnr. 58 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 -, NdsVBl. 2016, 112, juris, Rdnr. 97 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.12.2016 - 13 A 941/15 -, NVwZ-RR 2017, 447, juris, Rdnr. 86 ff., VG Minden, Urt. v. 28.7.2016 - 9 K 1636/15 -, juris, Rdnr. 38, ff., jeweils m.w.N.).

    Aber selbst bei einem weiten Verständnis dieses Begriffs (in diesem Sinn ausdrücklich Nds. OVG, Urt. v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 -, NdsVBl. 2016, 112, juris, Rdnr. 89; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.4.2014 - 8 A 654/12 -, juris, Rdnr. 34) fehlen vorliegend derartige Anhaltspunkte.

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 10 LA 90/16

    Betriebsgeheimnis; Fehlbetäubung; Geschäftsgeheimnis; ungünstige

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 02.09.2015 - 10 LB 33/13 -, juris Rn. 56) ist der Tatbestand einer "Abweichung" im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG nicht schon dann erfüllt, wenn eine Abweichung des Untersuchungsergebnisses von dort genannten Rechtsvorschriften - häufig "Beanstandung" genannt - als primär auf der Basis naturwissenschaftlich-analytischer Erkenntnisse beruhend festgestellt wird.

    Wie in der Begründung des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Rechts auf Verbraucherinformation (BT-Drs. 17/7374, S. 14 f.) ausgeführt, war bereits unter der Vorgängerfassung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG a. F.), die "Rechtsverstöße" voraussetzte, umstritten, ob "die Feststellung einer Abweichung eines Untersuchungsergebnisses von Rechtsvorschriften - häufig "Beanstandung" genannt - als primär auf der Basis naturwissenschaftlich-analytischer Erkenntnisse beruhend in der Zuständigkeit der Untersuchungsämter liegt oder die Feststellung maßgeblich einer zusätzlich juristisch-wertenden Einordnung bedarf und durch die zuständige Ordnungsbehörde erfolgen muss." Durch die Rechtsänderung sollte eine "Klarstellung" dahin gehend erfolgen, dass "nunmehr eine - ohne dass vorwerfbares Verhalten vorliegen muss - von der nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stelle festgestellte Abweichung von Rechtsvorschriften" ausreicht bzw. erforderlich ist (Senatsurteil vom 02.09.2015 - 10 LB 33/13 -, juris Rn. 56).

    Diese unterfielen nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 02.09.2015 - 10 LB 33/13 -, juris Rn. 87 ff.) nach wie vor den prinzipiell geschützten privaten Belangen, nämlich den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auch wenn sie im Gesetzestext - anders als noch in § 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c VIG in der bis zum 31. August 2012 geltenden Fassung - nicht mehr explizit erwähnt würden.

    Vorliegend wird nach dem in § 1 VIG n. F. niedergelegten Gesetzeszweck im allgemeinen Interesse das Ziel verfolgt, Verbraucher im Sinne der Marktransparenz zu informieren und sie so vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen zu schützen (Senatsurteil vom 02.09.2015 - 10 LB 33/13 -, juris Rn. 92).

    Die Beigeladene legt nicht dar, zu welchem Rechtssatz der Entscheidung des Senats vom 2. September 2015 - 10 LB 33/13 - sich das Verwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat.

  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2016 - 17 K 1799/13

    Name, Namensnennung, Firma, Beigeladener, Beigeladene, Information,

    Es werde insoweit Bezug genommen auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 2. September 2015 - 10 LB 33/13 -.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 2. September 2015- 10 LB 33/13 -, juris Rn. 78; OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 13a F 13/09 - zu § 1 Abs. 1 VIG a.F., juris Rn. 16.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 2. September 2015 - 10 LB 33/13 -, juris Rn. 60.

    vgl. insoweit die von den Beigeladenen herangezogene Entscheidung des OVG Lüneburg, Urteil vom 2. September 2015, a.a.O., nach der Untersuchungsergebnisse des LAVES, nach denen von einem Erzeugnis eine Gefahr i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VIG ausgeht, zu den nach § 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) VIG geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Herstellers des Erzeugnisses gehören, juris Rn.85 ff. (90).

  • OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19

    Klage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen eine Aktiengesellschaft

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen und den Umfang des Auskunftsanspruchs ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts (vgl. entsprechend für Informationsansprüche nach dem VIG Nds. OVG, Urt. v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13, juris Rn. 42 ff.; für Informationsansprüche nach dem IFG BVerwG, Urt. v. 22.3.2018 - 7 C 30/15, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6.12.2016 - 3 L 99/15, juris Rn. 63; für archivrechtliche Ansprüche OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.5.2018 - 15 A 25/17, juris Rn. 27).
  • OVG Thüringen, 06.03.2020 - 4 ZKO 620/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch, zu entgegenstehenden Betriebs- oder

    Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 28. Juli 2016 (Az.: 9 K 1636/15) und das Urteil des OVG Lüneburg vom 2. September 2015 (Az.. 10 LB 33/13) die Auffassung vertritt, dass die in diesen Entscheidungen entwickelten Grundsätze auch im Verhältnis zwischen Ansprüchen nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz und dem Thüringer Pressegesetz anzuwenden seien (Antragsbegründung, Seite 4, 1etzter Absatz, und Seite 5, erster Absatz), ist schon nicht klar, was der Beklagte hier meint.

    Auch das OVG Lüneburg (Urteil vom 2. September 2015 - 10 LB 33/13) hat keine Grundsätze zum Verhältnis von Informations- und Pressefreiheit entwickelt.

  • VG Karlsruhe, 16.09.2019 - 3 K 5407/19

    Stadt darf Auskunft über lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung geben

    "Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelungen des VIG bestehen nach der Überzeugung des Senates nicht (ebenso Nds.OVG, U.v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 - juris Rn. 97 ff.).
  • VG Bremen, 17.12.2019 - 5 V 2340/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Informationsanspruch;

    Der Verbraucherschutz ist ein verfassungsrechtlicher Gemeinwohlbelang, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des einfachen Rechts einen hohen Stellenwert beigemessen hat und der eine Einschränkung des Schutzgehalts der vorgenannten Grundrechte rechtfertigen kann (ausführlich zur Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit: BVerwG, Urt. v. 29.08.2019, - 7 C 29.17 -, juris Rn. 48 ff.; vgl. auch: BayVGH, Urt. v. 16.02.2017 - 20 BV 15.2208 -, juris Rn. 58; NdsOVG, Urt. v. 02.02.2015 - 10 LB 33/13 -, juris Rn. 98; VG Augsburg, Urt. v. 30.04.2019 - Au 1 K 19.242 -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Beschl. v. 07.06.2019 - 29 L 1226/19 -, juris Rn. 74; zu Art. 12 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang auch HambOVG, Beschl. v. 14.10.2019 - 5 Bs 149/19 -, Beck Rs 2019, 26284, Rn. 13 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 3 L 314/13

    Informationsanspruch hinsichtlich der Höhe eines nach SGB 5 § 130a Abs 8

    Dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt als dem hier einschlägigen materiellen Recht lässt sich die Maßgeblichkeit eines abweichenden früheren Zeitpunkts indes nicht entnehmen (vgl. zu anderweitigem Landesrecht OVG NRW, Urteile vom 17. Mai 2006 - 8 A 1642/05 -, juris Rn. 55, und vom 5. September 2006 - 8 A 2190/04 -, juris Rn. 80; OVG MV, Urteil vom 2. November 2011 - 1 L 161/09 -, juris Rn. 21; OVG Bln-Bbg, Urteile vom 13. November 2013 - 12 B 21.12 -, juris Rn. 51, und vom 27. August 2015 - 12 B 35.14 -, juris Rn. 37 f.; OVG RP, Urteil vom 30. Januar 2014 - 1 A 10999/13 -, juris Rn. 59; NdsOVG, Urteil vom 2. September 2015 - 10 LB 33/13 -, juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 5 ZB 19.1998

    Schutz vor Herausgabe von Verbraucherinformationen auf der Grundlage des

    Der anderslautenden Entscheidung des OVG Lüneburg (U.v. 2.9.2015 - 10 LB 33/13 - juris Rn. 88) ist nicht zu folgen.

    Es kann offenbleiben, ob eine Divergenz zur Entscheidung des OVG Lüneburg vom 2. September 2015 (10 LB 33/13) besteht; denn das OVG Lüneburg ist dem Verwaltungsgericht Ansbach nicht übergeordnet und damit hier kein Divergenzgericht.

  • VG Berlin, 17.11.2021 - 14 K 153.20

    Erteilung von Informationen über durchgeführte lebensmittelrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 1335/17

    Erteilung von Auskünften nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu einem

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 10 LC 4/15

    Anspruchsnormenkonkurrenz; Prozesszinsen; Streitgegenstand; Verzugszinsen; Zinsen

  • VG Minden, 28.07.2016 - 9 K 1636/15

    Anspruch auf Auskünfte über den Schlachthof im Hinblick auf Fehlbetäubungen beim

  • VG Schleswig, 14.12.2022 - 10 B 22/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch Verbraucherinformationsgesetz (VIG) -

  • VGH Bayern, 28.02.2023 - 7 CE 23.27

    Interessenabwägung bei presserechtlichem Auskunftsanspruch

  • VG Darmstadt, 08.07.2019 - 4 L 727/19

    Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 12 N 270.21

    Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Behörde

  • VG Regensburg, 15.12.2015 - RO 5 S 15.2163

    Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Anspruch

  • OVG Bremen, 06.07.2023 - 1 PA 226/22

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Zugang zu Ausnahmegenehmigungen für

  • VG Darmstadt, 08.07.2019 - 4 L 855/19

    Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz

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